Stellvertretender Vorsitz
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Rechtsanwalt
Wahlkreis 264 Waiblingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
1986 bis 1987 High-School Aufenthalt in Leola, South Dakota, USA, 1991 Abitur am Gymnasium Grenzach-Wyhlen. 1991 bis 1992 Zivildienst. 1997 erstes juristisches Staatsexamen in Freiburg, 1999 zweites juristisches Staatsexamen in Waldshut-Tiengen.
Seit August 1999 Rechtsanwalt, zugelassen am Landgericht Stuttgart, 2002 Bestellung zum Prokuristen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Mitglied im Bundesverband Junger Unternehmer, im Deutschen Anwaltverein und in der Schwäbischen Gesellschaft.
1989 Eintritt bei den Jungen Liberalen, 1990 Eintritt in die FDP, mehrere Funktionen in der FDP Grenzach-Wyhlen, im Kreis Lörrach und Bezirk Südbaden, seit 2002 stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender Rems-Murr, Vorsitzender des FDP Bezirksverbandes Region Stuttgart und stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg; Vorsitzender des Landesfachausschusses Innen- und Rechtspolitik der FDP Baden-Württemberg, Mitglied im FDP-Bundesvorstand, Vorsitzender des Arbeitskreises IV Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Stuttgart
G-10-Kommission, Berlin,
Mitglied
Deutscher Feuerwehrverband e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Forschungsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Friedrich-Naumann-Stiftung, Potsdam,
Rechnungsprüfer, ehrenamtlich
German European Security Association e.V. (GESA), Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Reinhold Maier Stiftung, Stuttgart,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
THW-Bundesvereinigung e.V., Berlin,
kooptiertes Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".