Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Regierung: Statistikfehler f�hren zu falschen Zahlen bei Hartz-IV-Sanktionen
Hintergrund der Anfrage der Linksfraktion: Seit dem 20. Dezember 2008 sollen keine Sanktionen mehr gegen Langzeitarbeitslose verh�ngt werden, die sich weigern, einen Vertrag mit konkreten Schritten zu unterzeichnen, wie sie wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden k�nnen. Dennoch weist die Sanktionsstatistik der Bundesagentur f�r Arbeit laut Fragesteller derartige Sanktionen aus. ”Im Jahr 2009 wurden im Zeitraum Januar bis einschlie�lich August insgesamt 1.284 Sanktionen nach �31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a SGBII �ber das Fachverfahren A2LL statistisch neu erfasst“, schreibt die Regierung. Es sei nicht feststellbar, ob und in wie vielen F�llen eine Sanktionierung tats�chlich wegen der Weigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung erfolgt sei bzw. lediglich eine fehlerhafte Zuordnung zu diesem Sanktionstatbestand gef�hrt habe. Stichproben h�tten allerdings gezeigt, ”dass es sich �berwiegend um die Folgen einer fehlerhaften Zuordnung des Sanktionsgrundes handelt“, hei�t es weiter.
Die Regierung betont, dass sie den Sanktionstatbestand nicht f�r verfassungswidrig h�lt, auch wenn in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur ”teilweise verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden“. Gleichwohl habe die Bundesagentur f�r Arbeit ”die Nichtanwendung des Sanktionstatbestandes bei Weigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung durch die Gesch�ftsanweisung Nr. 43/2008 vom 20. Dezember 2008 verbindlich geregelt.“ Die BA weise darauf hin, dass dies den Mitarbeitern in den Grundsicherungsstellen ”bekannt ist und entsprechend umgesetzt wird“, schreibt die Regierung weiter. Dennoch sei es m�glich, in der Statistik diesen Sanktionsgrund anzuw�hlen, ohne dass eine Warnmeldung komme. Dies habe aber nicht zur Folge, ”dass Kunden zu Unrecht bzw. mit einem unzutreffenden Sanktionsgrund belastet werden“, hei�t es in der Antwort.
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