Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Zeitarbeitsbranche regulieren – Missbrauch bekämpfen
”Die Zeitarbeit wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für Lohnabsenkung und den Abbau von Stammbelegschaften missbraucht“, schreiben die Parlamentarier. Diese Auswüchse seien nicht länger hinnehmbar und entsprächen auch nicht der Intention des Gesetzgebers bei früheren Reformen. Gleichwohl betonen die Grünen, dass sie ”die Zeitarbeit nicht unmöglich machen“ wollten, ”denn sie bietet Flexibilitätsvorteile, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbar sind“, etwa wenn Auftragsspitzen zu bewältigen seien.
Ein Gesetz sollte sich laut Antragsteller an folgenden Eckpunkten orientieren: Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte der Tarifvorbehalt gestrichen und sicher gestellt werden, ”dass der Gleichbehandlungsgrundsatz von Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaften während der Verleihzeit ab dem ersten Tag der Arbeitnehmerüberlassung gilt“. Zeitarbeitnehmer müssten ”unmittelbar“ das gleiche Entgelt bekommen wie es vergleichbaren Arbeitskräften im Entleihbetrieb gewährt werde. Die Flexibilität der Leiharbeiter muss nach Meinung der Grünen-Fraktion mit einer gesetzlich verankerten Prämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns von vergleichbaren Beschäftigten honoriert werden.
Zudem sollte laut Antragsteller das sogenannten Synchronisationsverbot wieder eingeführt werden. ”Es verhindert, dass Beschäftigte nur auf Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Verleihbetrieb eingestellt werden“, heißt es, ”damit wird das Beschäftigungsrisiko zukünftig von der Zeitarbeitsfirma und nicht mehr von den Zeitarbeitskräften getragen.“ Für die Zeitarbeit sollte es einen Mindestlohn geben, fordern die Grünen. Die Branche sollte daher in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern die Grünen unter anderem, dass die ”konzerninterne gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich verboten werden“ müsse, damit Stammarbeitskräfte nicht durch Zeitarbeiter ersetzt würden. Auch sollte mit einer Quote der Einsatz von Zeitarbeitern begrenzt werden – ausgenommen wären kleine und mittlere Unternehmen. Die Parlamentarier wollen, dass große Entleihbetriebe mit mehr als 200 Beschäftigten nicht mehr als 10 Prozent Zeitarbeitskräfte einsetzen, sofern der Betriebsrat nicht einer höheren Quote zustimme.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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