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Dabei bedeute ”Strukturierung in diesem Sinne“ vor allem, dass die ”Gr��enordnung der Wirtschafts- und Arbeitsmigration von der Gr��enordnung der erfolgten R�ckkehr ausreisepflichtiger ghanaischer Staatsb�rger abh�ngt“, erl�utert die Regierung. Die Aufenthaltsdauer, f�r die Aufenthaltstitel erstmalig erteilt werden, solle maximal zwei Jahre betragen. Die Einzelheiten, insbesondere die Wirtschaftssektoren und Berufsgruppen, f�r die eine solche Wirtschafts- und Arbeitsmigration zugelassen werden soll, sowie entsprechende Zulassungszahlen sollten nach Abschluss des Rahmenabkommens geregelt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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