Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > Keine zus�tzlichen Kontrollen an Grenze zur Schweiz
Auch ist nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren. Zollkontrollen seien prim�r auf die Bek�mpfung der Geldw�sche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet. Daher ”werden aufgrund aktueller Steueraff�ren keine gezielten zus�tzlichen Kontrollen durchgef�hrt“, schreibt die Regierung. Es werde auch nicht angestrebt, Rechtsgrundlagen f�r den Einsatz offener optisch-technischer Mittel zu schaffen. Sollten Zollbeamte bei Kontrollen Erkenntnisse zur Steuervermeidung erlangen, w�rden diese an die zust�ndigen Landesfinanzverwaltungen weitergeleitet.
Zur M�glichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schreibt die Regierung, aus fiskalpolitischer Sicht sei diese in Paragraf 371 der Abgabenordnung geregelte Strafbefreiung ein Instrument zur ”Erschlie�ung bisher verheimlichter Steuerquellen“. Damit k�nne sich der Fiskus eine andernfalls k�nftig unentdeckt bleibende Steuerquelle erschlie�en. In der Regelung komme aber auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine t�tige Reue, mit der die Wirkungen einer Tat r�ckg�ngig gemacht w�rden, dem T�ter zugute kommen solle. �nderungen des Paragrafen 371 der Abgabenordnung m�ssten daher sowohl auf die fiskalpolitischen als auch die kriminalpolitischen Belange abgestimmt werden.
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