Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Aggressionsverbrechen als Straftatbestand beim Den Haager Strafgerichtshof umstritten
Auch Hans-Peter Kaul, Richter am IStGH, forderte die Regierung auf, sich mit Nachdruck daf�r stark zu machen. Die Aussicht auf Erfolg bezeichnete er als ”so gut wie nie zuvor“. Kaul stellte allerdings klar, dass er in dieser Frage nicht in seiner Funktion als Richter am IStGH spreche, da das Gericht hierzu keine Position beziehe.
Als ”�berf�llig“ bezeichnete der fr�here Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Norman Paech, die Definition des Aggressionsverbrechens. Er wies aber darauf hin, dass ”dieses Projekt“ nur gelingen k�nne, wenn die Vertragsstaaten des IStGH auch bereit seien, Anklagen gegen sich selbst entgegen zu nehmen. Mit Verweis unter anderem auf das Jugoslawien-Tribunal und den Goldstone-Bericht betonte er, dass diese Notwendigkeit bisher nicht beachtet worden sei und daher die Gefahr einer ”Siegerjustiz“ bestehe. Annette Groth von der Linksfraktion sagte hierzu, f�r sie stehe au�er Frage, dass in Gaza, Afghanistan und Irak Kriegsverbrechen begangen w�rden.
Gegen die Erweiterung des Strafrechtskatalogs wandten sich Eckart Klein und Andreas Zimmermann von der Universit�t Potsdam. Zimmermann betonte, der ”w�nschenswerten Verfolgung des Aggressionsverbrechens“ als internationale Straftat st�nden ”nach wie vor nicht unwesentliche v�lkerrechtliche Bedenken“ entgegen. Der Konsens dar�ber, wann eine Handlung v�lkerrechtlich als Aggression zu klassifizieren sei, gehe auseinander und viele Situationen fielen in eine v�lkerrechtliche Grauzone. Zudem sei es fraglich, ob der IStGH als die geeignete Institution angesehen werden k�nne, �ber das Vorliegen einer Aggressionshandlung zu entscheiden. Dies soll nach Auffassung Zimmermanns im Regelfall durch den UN-Sicherheitsrat geschehen.
Auch Klein sagte, ohne die Einbeziehung des UN-Sicherheitsrates k�nne ein Angriffskrieg nicht definiert werden. Daher solle man am derzeitigen Zustand auch nichts �ndern. Eine Einbeziehung des Sicherheitsrates wirft laut Klein einen ”zutiefst politischen Schatten auf die Gerichtsbarkeit des IStGH, die der Institution als Ganzes nur schaden kann“.
Claus Kre� schlug ein Kompromissmodell vor. Dabei w�re der Sicherheitsrat zun�chst befugt, ein Verfahren vor dem IStGH auszul�sen, mit der Folge, dass ihm eine universelle Zust�ndigkeit er�ffnet wird. Daneben w�rde dem Gerichtshof die Befugnis einger�umt, ein Verfahren zu er�ffnen, wenn die direkt betroffenen Staaten die Aggressionsregelung ratifiziert haben.
Die SPD-Fraktion sagte nach den Stellungnahmen der Experten, sie habe ”Bauchschmerzen“ dabei, die Zustimmung des UN-Sicherheitsrates zur Voraussetzung f�r ein T�tigwerden des IStGH zu machen. Auch B�ndnis 90/Die Gr�nen bezeichneten es als ”problematisch“, die Einsch�tzung des Sicherheitsrates vorauszusetzen. Von einem ”sehr komplexen Unterfangen“, die Gerichtsbarkeit des IStGH auf das Aggressionsverbrechen auszuweiten, sprach die FDP, betonte aber, Deutschland habe aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung in dieser Frage. Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft selten die Chance habe, das V�lkerstrafrecht weiterzuentwickeln. Es forderte, ”diese Chance mit Nachdruck“ zu nutzen.
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