Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Auflagen für brasilianisches Atomkraftwerk
Berlin: (hib/CPW/KTK) Die deutsche Hermesbürgschaft für das Atomkraftwerk Angra 3 in Brasilien ist das Thema der Antwort der Bundesregierung /17/2817) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2742). In der Anfrage heißt es, die Bundesregierung habe grundsätzlich eine Hermesbürgschaft an das deutsch-französische Unternehmen Siemens/Areva zugesagt, das den Bauauftrag für das Atomkraftwerk Angra 3 erhalten habe. Die Grünen fragen nach der Erfüllung der Auflagen, von denen die Bundesregierung die Bürgschaft abhängig gemacht hatte.
Die im Genehmigungsverfahren verfügten Auflagen könnten zum Teil erst im Lauf der Bauzeit erfüllt werden, heißt es in der Antwort. Es sei vereinbart, dass der Bundesregierung vor Betriebsbereitschaft ein durch einen externen Gutachter geprüfter Sachstandsbericht über die Fertigstellung der Anlage sowie die Erfüllung der Auflagen zur Verfügung gestellt werde. Wenn Auflagen nicht erfüllt würden, werde die Bundesregierung entscheiden, ”ob und welche Maßnahmen ergriffen werden“.
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