Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Im Bundestag notiert: Katastrophenschutz bei einem nuklearen Störfall
Berlin: (hib/CPW/BOB) Der Katastrophenschutz bei einem nuklearen Störfall ist Ländersache. Das ”Wie“ und das ”Wie viel“ fielen in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder; die Zuständigkeiten seien in den Vorschriften des Landesrechts der Bundesländer geregelt und würden von unterschiedlichen Behörden, zum Beispiel den Landräten in den Landkreisen, den Regierungspräsidien sowie den zuständigen Ministerien wahrgenommen . Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2871) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2403).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein