Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Bundesregierung: Versorgung mit Gewebe und Gewebezubereitungen offenbar gesichert
Berlin: (hib/DIX) Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung haben sich die Bef�rchtungen, wonach das Gewebegesetz negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bev�lkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen haben k�nnte, nicht best�tigt. Dies geht aus ihrer Unterrichtung (17/2751) hervor. Die Bundesregierung kommt damit ihrem Auftrag nach, Bundestag und Bundesrat alle vier Jahre �ber die Situation der medizinische Versorgung der Bev�lkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen, zu unterrichten. Zu den Pr�paraten geh�ren unter anderem Hornhaut, Hautgewebe, Herzklappen, Gef��e, Knorpel und Knochen.
Der Bericht beschr�nkt sich im Wesentlichen auf den Bedarf und die Verf�gbarkeit allogener Gewebe. Allogene Gewebe sind solche, die von einem Dritten als Spender stammen. Grundlage hierf�r seien die Berichte der Gewebeeinrichtungen �ber ihre T�tigkeit an das Paul-Ehrlich-Institut und die Ergebnisse der Befragung von L�ndern, Verb�nden und Fachgesellschaften. Nach Angabe der Bundesregierung sind die bisher erhobenen Daten jedoch noch nicht geeignet, zuverl�ssige Aussagen �ber die Verf�gbarkeit von Gewebe und Gewebezubereitungen zu treffen. Vielmehr k�nnten sie allenfalls Anhaltspunkte f�r die Beurteilung der Versorgungssituation liefern. Dies l�ge unter anderem an der geringen Resonanz der bei den L�ndern, Verb�nden und Fachgesellschaften durchgef�hrten Befragung. Ein repr�sentatives Bild erg�be sich daher insoweit nicht.
Auff�llig sei vor allem die h�ufige Diskrepanz zwischen entnommenen und transplantierten oder verworfenen Geweben und Gewebezubereitungen. So wurden im Jahr 2008 rund 29.000 Gewebe entnommen, dagegen aber 152.000 transplantiert und weitere 12.700 verworfen. Der Bundesregierung zufolge ist dies unter anderem darauf zur�ckzuf�hren, dass einige Gewebeeinrichtungen ihrer Meldepflicht bislang nicht nachkamen. Zudem wird darauf verwiesen, dass Gewebeeinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Vertragsstaaten oder Drittstaaten nur insoweit meldepflichtig sind, als meldepflichtige T�tigkeiten in Deutschland erfolgen. So k�nnte beispielsweise die Gewebeentnahme in Deutschland erfolgen, deren Verarbeitung zu einem Gewebepr�parat dann au�erhalb Deutschlands, und anschlie�end k�nnte die Gewebezubereitung wieder f�r einen Patienten nach Deutschland verbracht werden. In diesem Fall sind nur die Entnahme und Ausfuhr sowie die Einfuhr und Transplantation in Deutschland meldepflichtig.
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