Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Regierung legt Gesetzentwurf zur Regelung von De-Mail-Diensten vor
Berlin: (hib/STO/JOH) Zur Schaffung des rechtlichen Rahmens f�r die ”Einf�hrung vertrauensw�rdiger De-Mail-Dienste im Internet“ hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/3630) vorgelegt, mit dem sich das Bundestagsplenum am Donnerstagabend in erster Lesung befassen will. Wie die Regierung in der Vorlage erl�utert, soll mit den De-Mail-Diensten eine zuverl�ssige und gesch�tzte Infrastruktur eingef�hrt werden, ”die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet“.
De-Mail-Dienste akkreditierter Diensteanbieter erm�glichen den Angaben zufolge im elektronischen Gesch�ftsverkehr ”sichere Kommunikationsl�sungen, bei denen sich die Teilnehmer der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und der Identit�t ihrer Kommunikationspartner hinreichend sicher sein k�nnen“. Zudem w�rden die M�glichkeiten verbessert, die Authentizit�t von Willenserkl�rungen in elektronischen Gesch�ftsprozessen zu beweisen und Erkl�rungen nachweisbar zustellen zu k�nnen.
Mit dem Gesetzentwurf werden unter anderem ein Akkreditierungsverfahren f�r Diensteanbieter von De-Mail-Diensten sowie eine Aufsicht �ber die akkreditierten Diensteanbieter eingef�hrt und zudem die Pflichtdienste f�r ein De-Mail-Angebot bestimmt. So soll etwa als Diensteanbieter nur akkreditiert werden k�nnen, wer ”bei der Gestaltung und dem Betrieb der De-Mail-Dienste die datenschutzrechtlichen Anforderungen erf�llt“ und unter anderem eine ”geeignete Deckungsvorsorge trifft, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Sch�den nachzukommen“.
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