Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Koalition will strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung einschr�nken
Berlin: (hib/HLE/MIK) Planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern soll nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden. Dieses Ziel verfolgt ein von den Fraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bek�mpfung von Geldw�sche und Steuerhinterziehung (17/4182), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
Nach den Vorschriften des Entwurfs sollen Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige ”nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung f�rchten, nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden“. K�nftig m�sse eine Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und d�rfe sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, zum Beispiel in bestimmten L�ndern oder auf bestimmte Steuergestaltungen beziehen. Bisher war eine vollst�ndige Offenbarung aller verschwiegenen Sachverhalte nicht erforderlich. ”Strafbefreiung soll nur derjenige erwarten d�rfen, der noch alle verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollst�ndig offenbart“, hei�t es in der Begr�ndung des Gesetzentwurfs. Allerdings sollen ”unbewusste Unrichtigkeiten und Unvollst�ndigkeiten“ nicht zum Ausschluss der Steuerfreiheit f�hren.
Insgesamt verteidigen die Koalitionsfraktionen die M�glichkeit der Selbstanzeige. Dieses Rechtsinstitut habe sich in der Vergangenheit grunds�tzlich bew�hrt. ”Sinn und Zweck der strafbefreienden Selbstanzeige ist es, den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen attraktiven Anreiz zur Berichtigung vormals unzutreffender oder unvollst�ndiger Angaben zu geben, um eine bislang verborgene und ohne die Berichtigung m�glicherweise auch k�nftig verborgen bleibende Steuerquelle im Interesse des Fiskus und damit im Interesse der �ffentlichkeit zu erschlie�en“, hei�t es in dem Entwurf. Zum Teil jahrzehntelang verheimlichte steuerliche Informationen k�nnten ohne Mithilfe der Beteiligten nicht aufgekl�rt werden – ”erst recht nicht, wenn es sich um grenz�berschreitende Sachverhalte handelt“. Mit der M�glichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige werde dem Steuerhinterzieher eine ”verfassungsrechtlich anerkannte Br�cke in die Steuerehrlichkeit geboten“. In der Strafaufhebung k�men auch allgemeine strafrechtliche Prinzipien wie ”R�cktritt“, ”T�tige Reue“ und ”Wiedergutmachung“ zum Ausdruck.
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