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Nach Angaben der Fraktion würden bei den Kirchen wegen ihres besonderen Körperschaftsstatus die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer nicht mit Gewerkschaften in Tarifverträgen, sondern in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen. Immer mehr kirchliche Wirtschaftsunternehmen, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich, nutzten diesen kirchlichen Sonderweg, um von den Entgeldregelungen im Öffentlichen Dienst abzuweichen, heißt es in der Vorlage weiter. In der Folge entstünden Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten und öffentlichen Anbietern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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