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Darüber hinaus teilt die Bundesregierung mit, dass für Katar eine Ausfuhr von Ausbringungsgeräten für Reizgas genehmigt worden sei. Für Saudi-Arabien sei eine Genehmigung für die Ausfuhr von Pfefferspray und von Elektroschockgeräten erteilt worden. Auch für den Sudan habe es eine Genehmigung für die Lieferung von Pfefferspray gegeben. Für die Vereinigten Arabischen Emirate sei die Ausfuhr von Fußfesseln genehmigt worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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