Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Bundesregierung: Bundeswehr-Werbung bei Jugendveranstaltung ist legitim
Ziel der Werbemaßnahmen, wie zum Beispiel Wehrdienstberater vor Ort, Werbung und redaktionelle Beiträge im ”Schul Liga“-Magazin sowie dem Onlineauftritt sei es, bei den insgesamt 6.000 beteiligten Jugendliche auf die Bundeswehr aufmerksam zu machen und ”ein grundsätzliches Interesse am Dienst in den Streitkräften zu wecken“. Die Frage, inwiefern die Militärreklame eine Ausnutzung der Sportbegeisterung von Jugendlichen darstellt und gegen den Sinn von Kinderrechtsvorschriften verstößt, stelle sich der Bundesregierung zufolge nicht, da ”nach geltendem Recht der freiwillige Dienst in den Streitkräften ab der Vollendung des 17.Lebensjahres möglich ist“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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