Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Vereinfachung der urheberrechtlichen Vorschriften gefordert
Für eine Konstruierung des Urheberrechts aus der Perspektive des Nutzers gebe es ”auch angesichts der Umwälzungen, die das Internet mit sich bringt“, keinen Anlass, urteilt die Projektgruppe. Der notwendige Schutz der ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Schöpfers kreativer Güter müsse beibehalten werden, heißt es in den vorgelegten Handlungsempfehlungen.
Aus Sicht der Kommission gibt es keinen Grund, das Konzept grundsätzlich in Frage zu stellen, Immaterialgüter vor allem durch Ausschließlichkeitsrechte der Urheber marktfähig zu machen und darüber die Anreize, Werke zu schaffen, zu erhöhen. Allerdings, so heißt es weiter, habe die Bestandsaufnahme gezeigt, dass das Urheberrecht an vielen Stellen durchaus einer systematischen Anpassung bedarf, um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter zu erhalten.
Die Verbesserung des allgemeinen Bewusstseins für die Bedeutung des Urheberrechts wird von der Enquete-Kommission als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Die Schaffung von Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten müsse angestrebt werden. Dafür sei es unerlässlich, ”durch ausgewogene staatliche Aufklärungskampagnen“ Wissen über die gesetzlichen Regelungen zu vermitteln. Nutzernahe Informationsplattformen könnten aus Sicht der Kommission als Vorbild für Formate dienen, die leicht verständlich über Urheberrechtsfragen informieren. Da insbesondere auch Schüler mit urheberrechtlichen Fragen konfrontiert würden, biete sich zudem eine Vermittlung dieser Inhalte bereits in der Schule an.
Auch die Möglichkeiten lizenzfreier und an jedermann lizensierter Inhalte, wie sie durch Open-Source-Software und Creative-Commons-Lizenzen verwirklicht sind, seien bekannt zu machen und zu fördern. Projekte wie Linux oder Wikipedia zeigten eindrucksvoll wie dadurch Kreativität gefördert werden kann – ”und zwar mit dem Urheberrecht und nicht dagegen“.
Ein weiterer Vorschlag der Enquete-Kommission sieht den Aufbau einer europaweiten Informationsplattform für Lizenzen vor. Die Anbieter urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet würden sich hinsichtlich der Lizenzierung dieser Werke einer komplexen und unübersichtlichen Situation ausgesetzt sehen, heißt es in dem Zwischenbericht. Erfolgreiche und effiziente Geschäftsmodelle benötigten jedoch einen möglichst einfachen Zugang zu Informationen über die für sie notwendigen Rechte.
Im Verlauf der Sitzung will die Enquete-Kommission auch noch über die Zwischenberichte der Projektgruppen ”Netzneutralität“ sowie ”Datenschutz und Persönlichkeitsrechte“ abstimmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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