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Darin fordert die Fraktion von der Bundesregierung zudem, sich für eine gemeinsame europäische Asylpolitik stark zu machen, zu deren Grundlagen die Gewährleistung des Zugangs zur EU für Personen gehören soll, die internationalen Schutz suchen. Zu diesen Grundlagen solle auch ein ”verlässliches System der Solidarität“ zählen, ”das den am stärksten belasteten Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen angemessene Unterstützung bei der Durchführung von Asylverfahren, beim Flüchtlingsschutz und beim GFK- und menschenrechtskonformen Schutz der EU-Außengrenzen sichert“. Als weitere Grundlage werden in der Vorlage unter anderem ”GFK- und menschenrechtskonforme Garantien für Asylbewerber und Personen“ genannt, ”die internationalen Schutz suchen oder genießen“.
Ferner soll sich die Regierung laut Antrag unter anderem für eine gemeinsame EU-Politik einsetzen, ”die darauf zielt, allen Personen in Not rasche Hilfe zu leisten und diejenigen aufzunehmen, die internationalen Schutz suchen“. Bei der Reform der sogenannten Dublin-II-Verordnung solle sich die Regierung dafür stark machen, ”dass nicht nur staatliche Interessen, sondern stärker als bisher humanitäre Belange der betroffenen Flüchtlinge berücksichtigt werden“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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