Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Gr�ne mahnen St�rkung der Patientenrechte an
Als Behandlungsfehler will die Fraktion ”eine nicht angemessene, insbesondere nicht sorgf�ltige, nicht richtige oder nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlung“ verstanden wissen. Bei groben Behandlungsfehlern soll weiterhin die Beweislastumkehr gelten. Zus�tzlich wollen die Gr�nen eine Beweiserleichterung in Form einer ”widerlegbaren Vermutung“ f�r einfache Behandlungsfehler einf�hren, wenn nachweislich dem Patienten ein Schaden entstanden ist und ein Behandlungsfehler vorliegt. In diesem Fall m�ssten die �rzte und andere Heilbehandler ”die �berzeugung des Gerichtes ersch�ttern, dass der eingetretene Schaden durch ihren Fehler eingetreten ist“, hei�t es in der Vorlage.
Die Gr�nen fordern au�erdem, dass Krankenkassen verpflichtet werden, Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzanspr�chen zu helfen. ”Die Unterst�tzung von Patientinnen und Patienten durch Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wird als gesetzliche Leistung definiert“, hei�t es in dem Antrag. Zur Verbesserung der au�ergerichtlichen Verfahren zur Schadensregulierung soll die Regierung nach dem Willen der Gr�nen-Fraktion darauf hinwirken, dass die Verfahrensabl�ufe der Schlichtungs- und Gutachterkommissionen bei den �rztekammern einheitlich nach definierten Qualit�tsstandards gestaltet werden.
Zudem soll zu Art, H�ufigkeit und Entwicklung von Behandlungsfehlern unter Federf�hrung des Robert-Koch-Instituts ein Monitoring gef�hrt werden, das �ffentlich zug�nglich ist. F�r H�rtef�lle soll die Regierung die Einf�hrung eines Entsch�digungsfonds pr�fen, hei�t es in dem Antrag.
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