Künftiger Kirchensteuerabzug und anderes

Kirchenkreuz

Die Bundesregierung will die Regelungen über die Beitreibung von Steuern und Abgaben erheblich ausweiten. Ihr Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie der Europäischen Union sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/6263) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Mittwoch, 21. September 2011. Die Sitzung beginnt um 12.30 Uhr im Großen Protokollsaal 2 M 001 des Reichstagsgebäudes und dauert bis gegen 15.30 Uhr. Sie wird zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen.

"Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen"

In dem Entwurf ist vorgesehen, eine Reihe von Steuergesetzen bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu ändern. Zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie schreibt die Regierung, die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen müsse so weit wie möglich gewährleistet werden, um den Anforderungen des Binnenmarktes gerecht zu werden und die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen.

Bisher sei der Anwendungsbereich von Amtshilfeersuchen auf bestimmte Steuern und Abgaben begrenzt gewesen. Diese Begrenzung werde durch die Beitreibungsrichtlinie aufgehoben. Ein Amtshilfeersuchen solle künftig schon dann gestellt werden können, wenn die inländischen Beitreibungsverfahren noch nicht völlig ausgeschöpft worden sind.

Automatisiertes Abzugsverfahren bei der Kirchensteuer

Die Neureglung zur Erhebung von Kirchensteuer betrifft nur mit Abgeltungsteuer belastete Kapitalerträge. Die Regierung will das jetzige Übergangsverfahren durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzen. Anders als bisher soll künftig kein Wahlrecht mehr bestehen, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt.

Damit, heißt es weiter, werde in der Mehrheit der Fälle das Kirchensteueraufkommen zeitnah erfasst und gesichert. Die Kreditinstitute müssten künftig beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ob für einen Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, soll die Steuer von den Kapitaleinkünften automatisch einbehalten werden.

Weitere Gesetzesänderungen

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ein anderes Verfahren zum Kirchensteuereinzug vorgeschlagen, das er für einfacher und handhabbarer hält.

Weitere Gesetzesänderungen betreffen den Lohnsteuerabzug, die steuerlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente), das Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht sowie eine Änderung des Vermögensbildungsgesetzes, um den möglichen Missbrauch der Arbeitnehmer-Sparzulage für bestimmte Immobilienvertriebsmodelle zu verhindern. (vom)

Zeit: Mittwoch, 21. September 2011, 12.30 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Reichstagsgebäude, Großer Protokollsaal 2 M 001

 Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.