Kinderschutzgesetz-Entwurf auf dem Prüfstand

Illustration Kindesmissbrauch

Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern und hat dazu den Entwurf eines Kinderschutzgesetzes (17/6256) vorgelegt, der am Montag, 26. September 2011, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) beginnt um 12 Uhr im Saal 3 N 039 des Reichstagsgebäudes und soll bis gegen 15 Uhr dauern. Die Sachverständigen sollen sich darüber hinaus zu einem Antrag der SPD (17/498) äußern, die Prävention im Kinderschutz zu optimieren und Förderung und frühe Hilfen für Eltern und Kinder zu stärken.

Schutz vor sexuellem Missbrauch

Ziel des Regierungsentwurfs ist es zum einen, Kinder und Jugendliche besser gegen sexuellen Missbrauch zu schützen. So sollen künftig alle in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet werden.

Zudem sollen die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zusammen mit den freien Trägern Vereinbarungen über die Tätigkeiten treffen, bei denen auch ehrenamtlich tätige Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.

"Einschlägig Vorbestrafte ausschließen"

Damit sollen alle einschlägig vorbestraften Personen von der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Menschen mit pädophilen Neigungen gezielt nach Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit suchten, heißt es weiter.

Um die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen abzuwenden, sollen nach dem Willen der Regierung Geheimnisträger notfalls Informationen an die Jugendämter weitergeben. Zuvor sollen sie allerdings bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Sorgeberechtigten darauf hinwirken, dass diese Hilfsangebote in Anspruch nehmen.

"Elterliche Erziehungskompetenz stärken"

Zu den Geheimnisträger zählen unter anderen Ärzte, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, Psychologen, Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater, aber auch Lehrer an öffentlichen Schulen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet der Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahres des Kindes. So sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über das Leistungsangebot von örtlichen Beratungsstellen informiert werden.

SPD: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Die SPD fordert in ihrem Antrag unter anderem, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und gemeinsam mit den Ländern Lücken in bundesgesetzlichen Regelungen zur Prävention von Kindesvernchlässigung und -misshandlung zu schließen.

Darüber hinaus solle der Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige vorangebracht werden. Mittel- und langfristig sollten Tageseinrichtungen zuEltern-Kind-Zentren umgestaltet werden, heißt es in dem Antrag. (vom)

Zeit: Montag, 26. September 2011, 12 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Reichstagsgebäude, Saal 3 N 039

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reispassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen