Regierung will Pflege von Angehörigen erleichtern

Alte pflegebedürftige Frau im Bett

Die Bundesregierung will es Berufstätigen durch die Einführung einer Familienpflegezeit erleichtern, pflegebedürftige Angehörige im häuslichen Umfeld zu betreuen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/6000) vorgelegt, der Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 19. September 2011, ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) beginnt um 14 Uhr und dauert bis gegen 17 Uhr. Auch zu Anträgen der Linksfraktion (17/1754) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1434) sollen sich die Sachverständigen äußern.

Arbeitszeit bis auf 15 Stunden wöchentlich reduzieren

Laut Bundesregierung wird in Deutschland derzeit mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen, rund1,63 Millionen Menschen, zu Hause von Angehörigen gepflegt. Der Regierungsentwurf sieht nun vor, dass Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf einen Mindestumfang von 15 Stunden reduzieren können, um Angehörige zu pflegen.

Die Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten während dieser Familienpflegezeit das Gehalt um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen Gehalt und dem sich durch die Arbeitszeitreduzierung ergebenden geringeren Gehalt aufstocken, sollen dies durch ein zinsloses Bundesdarlehen finanzieren können.

Ausfallrisiko durch Versicherung abdecken

Der Beschäftigte muss nach der Familienpflegezeit aber so lange Vollzeit zum geringeren Gehalt arbeiten, bis dieses Darlehen abbezahlt ist.

Das mögliche Ausfallrisiko für den Arbeitgeber im Fall des Todes des Arbeitnehmers oder der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss durch eine Familienpflegezeitversicherung abgedeckt sein.

Anträge von Linksfraktion und Grünen

Die Sachverständigen nehmen darüber hinaus zu den Anträgen der Linken und der Grünen Stellung. Die Linke will eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit zur "ersten pflegerischen Versorgung von Angehörigen und anderen nahestehenden Personen" einführen. Die Höhe der Bezahlung solle sich bei abhängig Beschäftigten am Arbeitslosengeld I orientieren. Während der Freistellung müssten die Beschäftigen Kündigungsschutz genießen.

Die Grünen fordern, eine maximal dreimonatige Pflegezeit einzuführen, die vorrangig der Pflegeorganisation oder der Sterbegeleitung für Angehörige oder Freunde dienen soll. Die Pflegezeit solle mit einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung in Höhe von 50 Prozent des Nettogehalts - mindestens 300 Euro, höchstens 1.000 Euro - vergütet werden. (vom)

Zeit: Montag, 19. September 2011, 14 bis 17 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reispassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.