Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen zahlen Landeserziehungsgeld

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort - 26.07.2011

Berlin: (hib/AW) Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen zahlen nach dem Auslaufen des Elterngelds ein Erziehungsgeld an Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen und keine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6243) mit. So seien im Haushaltsjahr 2010 in Bayern in 41.249 Fällen, in Baden-Württemberg in 19.243 Fällen, in Sachsen in 13.684 Fällen und in Thüringen in 23.619 Fällen das Landeserziehungsgeld gezahlt worden. Die Höhe und die maximale Bezugsdauer des Landeserziehungsgeld ist nach Regierungsangaben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Zudem sei es an unterschiedliche Einkommensgrenzen gekoppelt.

Die Zahl der bewilligten Anträge auf das bundesweit einheitliche Elterngeld belief sich nach Angaben der Regierung für Geburten im Jahr 2009 auf 640.214 bei Müttern und 156.810 bei Vätern. Für Geburten im Jahr 2007 seien es 659.391 bewilligte Anträge bei Müttern und 105.783 bei Vätern gewesen und bei Geburten im Jahr 2008 belief sich die Zahl bewilligte Anträge auf 655.903 bei Müttern und 141.936 bei Vätern.

Die Zahl der Kinder und Jugendliche, die als so genannte Kindergeldkinder erfasst sind, beziffert die Regierung auf 17,36 Millionen. Nach Modellrechnungen des Fraunhofer-Instituts sei das ausbezahlte Kindergeld für 14,56 Millionen Kinder günstiger als die Inanspruchnahme der Kinderfreibeträge durch die Eltern. Für Eltern von 2,8 Millionen Kindern seien die Freibeträge günstiger.

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