Funkzellenabfragen erfassen regelmäßig auch Daten Unbeteiligter

Recht/Antwort - 25.07.2011

Berlin: (hib/BOB) Durch eine Funkzellenabfrage (FZA) werden ”in regelmäßig unvermeidbarer Weise“ auch Daten Unbeteiligter erfasst. Dies geschehe ”technisch bedingt“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6630) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/6416). Namentlich gelte dies für solche Personen, die – ohne Beschuldigte zu sein – in der Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum mit dem Handy telefoniert hätten oder sich dort mit einem Handy aufgehalten hätten. Die Funkzellenabfrage ist eine verdeckt erfolgende Ermittlungsmaßnahme zum Zweck der Strafverfolgung. Dabei fragen Behörden Telekommunikationsverbindungsdaten ab, die in einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich (Funkzelle) anfallen.

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