Regierung: Operation "Pegasus" war kein Einsatz bewaffneter Streitkräfte gemäß des Parlamentsbeteiligungsgesetzes

Verteidigung/Antwort - 25.07.2011

Berlin: (hib/AW) Die Operation ”Pegasus“ der Bundeswehr am 26. Februar dieses Jahres zur Evakuierung von 22 deutschen und 110 Staatsbürgern anderer europäischer Länder aus dem libyschen Nafura war nach Ansicht der Bundesregierung kein Einsatz bewaffneter Streitkräfte gemäß des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/6564) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6196) mit. Da sich aber im Gegensatz zu vorangegangenen Evakuierungseinsätzen erstmals bewaffnete Soldaten an Bord der eingesetzten Transportflugzeuge befunden hätten, habe Außenminister Guido Westerwelle die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages vor und nach der Operation telefonisch informiert.

Vor Beginn der Evakuierung hat die Bundesregierung nach eigener Aussage bei der libyschen Regierung eine Nutzung des libyschen Luftraums beantragt. Der Antrag sei zwar nicht beantwortet worden, aus diplomatischen Kontakten habe aber auf die Duldung der Evakuierungsoperation geschlossen werden können.

Nach Angaben der Regierung beteiligten sich an der Operation ”Pegasus“ zwei unbewaffnete Transportflugzeuge vom Typ ”Transall C-160 ESS“, die mit Täuschkörpern gegen Raketenbeschuss ausgerüstet waren. Neben den Flugzeugbesatzungen von insgesamt elf Soldaten und einem Mediziner seien zwölf Fallschirmjäger und acht Feldjäger an dem Einsatz beteiligt gewesen. Ihre Bewaffnung habe aus Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bestanden.

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