Regierung gegen generelle Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten

Inneres/Antwort - 11.08.2011

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hält die Einführung einer generellen Kennzeichnungspflicht für Vollzugsbeamte der Bundespolizei für ”sachlich nicht erforderlich“. Sie sehe auch kein Aufklärungs- oder Verfolgungsdefizit bei möglichen Amtspflichtverletzungen in diesem Bereich, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6736) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4519). Eine ”individuelle Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einheiten und Einsätzen“ lehne sie weiterhin ab. Auch ohne individuelle Kennzeichnung

ihrer Beamten genieße die Bundespolizei nach Erkenntnissen der Bundesregierung ”in breiten Teilen der Bevölkerung großes Vertrauen“.

Um eine Identifizierbarkeit von Bundespolizisten im Einsatz zu ermöglichen, seien diese gehalten, auf Nachfrage Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen, heißt es in der Antwort weiter. In Gefahrensituationen könne sich der Polizeibeamte auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken. Darüber hinaus sei eine Identifizierung ”über die taktische Kennzeichnung, polizeiliche Videoauswertung oder durch eine interne Zeugenbefragung möglich“.

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