sowjetische Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft

Finanzen/Antwort - 22.07.2011

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass ehemals sowjetische Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft während des zweiten Weltkrieges häufig in einer Weise behandelt wurden, die mit den damaligen Regeln des humanitären Völkerrechts nicht vereinbar waren, und dass die Bedingungen für die sowjetischen Kriegsgefangenen in diesen Lagern menschenunwürdig waren. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6539) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/6156). Das Bundesentschädigungs-gesetz (BEG) sehe Kriegsgefangenschaft allerdings nicht als Verfolgung ”aus Gründen der Rasse“ vor. Eine gesetzliche Entschädigung sei damit ausgeschlossen. Es sei nicht beabsichtigt, das BEG wieder zu öffnen.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Jörg Müller-Brandes, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein