2010: Visumerteilung für Aufenthalt in Deutschland in 646 Fällen

Auswärtiges/Antwort - 21.07.2011

Berlin: (hib/BOB) 2010 ist bei insgesamt 2.188 entschiedenen Verfahren in 646 Fällen während bzw. nach einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Visum zum Aufenthalt in Deutschland erteilt worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6225) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/5977) mit. Dabei sei das Ministerium in 43 Verfahren zur Visumerteilung verurteilt worden. In den übrigen Fällen sei das Visum im Vergleichsweg erteilt worden. Im Jahre 2009 sei das Visum bei insgesamt 2.208 in 671 Fällen erteilt worden. Dabei sei das Auswärtige Amt in 37 Verfahren zur Visumerteilung verurteilt worden.

Die Bundesregierung teilt weiter mit, es sei ihr unmöglich darüber Auskunft zu geben, aus welchen Gründen die Ablehnung eines Visumantrages erfolgt sei – wie etwa unglaubhafte Angaben zum Aufenthaltszweck oder mangelnde Rückkehrbereitschaft. Dazu lägen ”keine statistischen Angaben“ vor.

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