Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Inneres/Antwort - 11.08.2011

Berlin: (hib/STO) Das ”Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) dient nach Angaben der Bundesregierung ”der Erfassung staatsangehörigkeitsrechtlicher Entscheidungen, die deutsche Staatsangehörigkeitsbehörden getroffen haben“. Dazu zählten beispielsweise Entscheidungen zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, zu Einbürgerungsanträgen, zu Verzichtserklärungen und zu Entlassungsanträgen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6700) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6609). Welche der im EStA erfassten Personen aktuell die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lasse sich an Hand des Registers nicht feststellen.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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