nuklearer Kaltreserven

Umwelt/Antwort - 08.08.2011

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung hält in ihrer Antwort (17/6707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6283) bezüglich der Nutzung möglicher nuklearer Kaltreserven fest, dass das Wiederanfahren eines Kernkraftwerkes bereits in den Betriebsvorschriften geregelt sei. In welchen Betriebszuständen sich ein Atommeiler vor dem Wiederanfahren befinden solle, würde der ”Betreiber unter Einhaltung der geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen“ entscheiden, heißt es weiter.

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