Bundesagentur für Arbeit folgt einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Arbeit und Soziales/Antwort - 11.08.2011

Berlin: (hib/CHE) Rund 4.000 bisher befristet Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das ist nötig geworden, nachdem das Bundesarbeitsgericht im März 2011 in einem Urteil festgestellt hatte, dass die BA die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit begründen könne, dass ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vorsehe. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6524) weiter schreibt, ist das Verfahren zur endgültigen Unterbringung der betroffenen Beschäftigten noch nicht abgeschlossen. Für die überwiegende Zahl der Mitarbeiter sei aber bereits eine passgenaue Stelle gefunden worden, heißt es in dem Schreiben.

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