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Arbeit und Soziales/Antwort - 11.08.2011
Berlin: (hib/CHE) Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) betrug im vergangenen Jahr 125 Euro. Pro Monat wurden dabei etwa 69.000 Sanktionen ausgesprochen. Der wichtigste Sanktionsgrund war mit 41.500 Fällen das Meldeversäumnis, gefolgt von der Verletzung einer Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung (12.000) und der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder eine sonstig vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen (8.500). Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6193) hervor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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