Menschenrechte in der Entwicklungspolitik

Entwicklungszusammenarbeit/Antwort - 02.08.2011

Berlin: (hib/AHE) Das Konzept ”Menschenrechte in der Entwicklungspolitik“ soll nach dem Willen der Bundesregierung Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte zur Messelatte in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit machen. In einer Antwort der Bundesregierung (17/6374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6195) heißt es, das Konzept solle das Dach bilden, unter dem die Rechte von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen, indigenen Völkern und anderen diskriminierten Gruppen in der Entwicklungszusammenarbeit strategisch gefördert werden. Neu sei ferner, dass die Durchführungsorganisationen künftig ihre Vorhaben auf menschenrechtliche Auswirkungen und Risiken prüfen müssten.

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