Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

ebner_harald

Diplom-Agraringenieur

Wahlkreis 268 Schwäbisch Hall - Hohenlohe
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

8. Juli 1964; Geboren in Göppingen

Familienstand: geschieden, 2 Töchter (18 und 25 J.); 1 Enkeltochter (1 J.)

Schule/Ausbildung/Beruf

1970 - 1974    Grundschule in Göppingen-Faurndau

1974 - 1983    Gymnasium in Ebersbach; Abschluss: Abitur

1984 - 1986    Zivildienst und Praktikum in landwirtschaftlichem Betrieb der Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler.

1986 - 1993   Studium der Allgemeinen Agrarwissenschaften an der Universität Hohenheim; Diplom; Abschlussnote: sehr gut

1993 - 2000    Freiberufliche Tätigkeit als Landschaftsökologe.

1993 - 1994   Bezirksstelle für Naturschutz u. Landschaftspflege Tübingen (Land Baden-Württemberg).

1996 - 1999   Lehrtätigkeit bei der haus- und landwirtschaftlichen Berufsfachschule Schwäbisch Hall (Berufskolleg Behörden- und BetriebsassistentIn Umweltschutz und Landschaftspflege).

seit 2000   staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg

2000 - 2001    Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart am Regierungspräsidium Stuttgart

2002 - 2004    Dienstsitz Landratsamt Schwäbisch Hall, Naturschutzbehörde.

2004 - 2006   Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Referat Grundsatzfragen des Natur- und Landschaftsschutzes.

2006 - 2011    Dienstsitz Landratsamt Schwäbisch Hall, Naturschutzbehörde.

> eingetreten am 25. Mai 2011 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Alexander Bonde, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ehrenamt und Mitgliedschaften

Politik


Kontakt

Harald Ebner, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".