Heike Hänsel, DIE LINKE.

Diplom-Oecotrophologin

Wahlkreis 290 Tübingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 1. Januar 1966 in Stuttgart; ledig.

1985 Abitur am Ramäusgymnasium Villingen. 1986 bis 1989 Studium der Katholischen Theologie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 1990 bis 1997 Studium der Oecotrophologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, 1997 Diplomabschluss.

Seit 1997 Projektleitung und Öffentlichkeitsarbeit bei der Gesellschaft Kultur des Friedens.

Mitglied bei ver.di und Attac.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Heike Hänsel, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Unterausschuss "Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung"

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss "Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung"
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE - OSZE PV
  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organisation)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Friedensnetz Baden-Württemberg, Stuttgart,

Mitglied des Vorstandes

Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen e.V., Tübingen,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".