Harald Koch, DIE LINKE.

Diplom-Ökonom

Wahlkreis 075 Mansfeld
Direkt gewählt in Sachsen-Anhalt

Geboren 1954 in Sangerhausen; verheiratet, 3 erwachsene Kinder.

1973 Facharbeiter für die chemische Produktion in den Leuna-Werken; 1979 Ökonom an der Fachschule für Finanzwirtschaft in Gotha; 1986 Diplomökonom an der Humboldt-Universität zu Berlin; 1976-1990 Mitarbeiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises Sangerhausen; 1989-1990 Mitglied des Rates für Finanzen und Preise; 1990-1994 Beigeordneter und Finanzdezernent des Landkreises Sangerhausen; 1994-2003 Dezernent für Ordnungsangelegenheiten, Gesundheit und Umwelt; 2004-2007 Fachbereichsleiter und stellvertretender Landrat im Altkreis Sangerhausen; 2007-2008 Fachbereichsleiter im neuen Landkreis Mansfeld-Südharz; seit Oktober 2008 in verschiedenen Funktionen des Landkreises; 1976-1990 Mitglied der SED; 1991-2004 SPD; 2005-2007 WASG; seit 2007 Mitglied DIE LINKE; ab 1992 Mitglied der AWO.


Kontakt

Harald Koch, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
  • Finanzausschuss
  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Beamter, Leitender Kreisverwaltungsdirektor,

Landkreis Mansfeld-Südharz, Sangerhausen

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

AWO Soziale Dienstleistungen Am Rosengarten gemeinnützige GmbH, Sangerhausen,

Mitglied des Aufsichtsrates

AWO-Kreisverband Sangerhausen e.V., Sangerhausen,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".