Tobias Lindner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lindner, Tobias

Technischer Diplom-Volkswirt

Wahlkreis 212 Südpfalz
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz

Geboren 1982 in Karlsruhe, verheiratet, römisch-katholisch.

Abitur am Europa-Gymnasium Wörth am Rhein; Studium der Technischen Volkswirtschaftslehre 2002 bis 2007 an der Universität Karlsruhe (TH); Abschluss als Technischer Diplom-Volkswirt 2007.

Zivildienst an der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 2001-2002; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Karlsruher Institut für Technologie (KIT, ehemals Universität Karlsruhe) 2007-2011.

Seit 1998 Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; seit 1999 Mitglied der Grünen Jugend; 2000 Mitglied und Pressesprecher des Landesvorstands der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz; 2002 bis 2004 Beisitzer im Vorstand des Kreisverbands Germersheim; seit November 2004 Vorsitzender des Kreisverbands Germersheim und des Stadtverbands Wörth; 2005 und 2009 Direktkandidat für den Deutschen Bundestag; seit 2007 Mitglied des Kreistags Germersheim; seit 2009 Vorsitzender der Kreistagsfraktion; seit Juni 2011 Mitglied des Deutschen Bundestages.

> eingetreten am 09. Juni 2011 für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Ulrike Höfken, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Kontakt

Tobias Lindner, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Schriftführer
  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".