Dr. Carsten Linnemann, CDU/CSU

Diplom-Volkswirt

Wahlkreis 138 Paderborn
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 10.08.1977.

Beruf

seit 2009  Mitglied des Deutschen Bundestages

2007 – 2009  Volkswirt bei der IKB Deutsche Industriebank, Bereich Konjunktur und Mittelstand, Düsseldorf

2006 – 2007 Assistent des Chefökonomen der Deutschen Bank, Prof. Norbert Walter, und Volkswirt bei Deutsche Bank Research, Frankfurt

2003 – 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Makroökonomie, TU Chemnitz

2002 – 2006 Promotionsstudium der Volkswirtschaftslehre, TU Chemnitz
Abschluss: Dr. rer. pol. Diplom-Volkswirt

1999 – 2002 Studium der Betriebswirtschaftslehre, FHDW Paderborn
Abschluss: Diplom-Kaufmann (FH)

1998 Wehrdienst, Augustdorf

1997 Abitur, Paderborn

Politik

seit 2010 Mitglied im Landesvorstand und kooptiertes Mitglied im Bundesvorstand der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung

2004 – 2008 Mitglied des Rates der Gemeinde Altenbeken


Kontakt

Dr. Carsten Linnemann, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Volkswirt,

IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".