"Digitalisierung verwaister Werke ermöglichen"

Kopfhörer umgreift drei Bücher

Fragen des Urheberrechts beschäftigen den Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 19. September 2011. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand sind Gesetzentwürfe der SPD (17/3991) und der Linksfraktion (17/4661) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4695).

SPD: Lizenzen für die Digitalisierung

Die SPD will die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzen, Rechte treuhänderisch wahrzunehmen, wenn sich selbst nach sorgfältiger Recherche kein Rechteinhaber finden lässt. In diesen Fällen sollten die Verwertungsgesellschaften Lizenzen für die Digitalisierung der Werke erteilen können. Bislang sind Digitalisierungsrechte ausschließlich dem Urheber eines Werkes vorbehalten.

Zur Begründung heißt es, für Bibliotheken, für die Vertreter der Rechteinhaber, für Archive und Rundfunkanstalten sowie in der Wirtschaft gebe es große Rechtsunsicherheit beim Umgang mit vergriffenen und sogenannten verwaisten Werken. Um solche Werke auch digital nutzen zu können, sei eine gesetzliche Regelung erforderlich, so die SPD.

Linke und Grüne: Werke zugänglich machen

Nach dem Willen der Linksfraktion soll öffentlichen Einrichtungen nach einer angemessenen standardisierten Suche die digitale Veröffentlichung verwaister und unter bestimmten Umständen vergriffener Werke zu nichtkommerziellen Zwecken ermöglicht werden. Sollten Urheber und Rechteinhaber im Nachhinein berechtigte Ansprüche anmelden, seien diese zu vergüten.

Die Grünen fordern eine gesetzliche Regelung für Werke, deren Urheber oder Rechteinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln sind. Sie schlagen vor, diese Werke gegen eine angemessene Vergütung für eine elektronische Vervielfältigung oder nichtkommerzielle Nutzung öffentlich zugänglich zu machen. (vom)

Zeit: Montag, 19. September 2011, 17 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen