Informationsaustausch auf dem Prüfstand

Gefängnis

Der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten soll vereinfacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/509) vor, mit dem ein entsprechender Rahmenbeschluss des EU-Ministerrats umgesetzt werden soll. Der Entwurf ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) am Montag, 19. September 2011. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 16 Uhr.

Gleichbehandlung der Strafverfolgungsbehörden

Der Rahmenbeschluss basiert nach Regierungsangaben auf dem Grundsatz, Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates unter den gleichen Bedingungen Zugang zu vorhandenen Informationen zu gewähren wie innerstaatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Das sich daraus ergebende Diskriminierungsverbot soll nur dann durchbrochen werden dürfen, wenn Gründe vorliegen, die im Rahmenbeschluss ausdrücklich genannt sind.

Gründe für eine Zurückhaltung

Gründe für eine Zurückhaltung von Informationen können laut Regierung etwa darin bestehen, dass wesentliche nationale Sicherheitsinteressen des um Auskunft gebetenen Mitgliedstaates beeinträchtigt werden oder der Erfolg laufender Ermittlung oder die Sicherheit von Personen gefährdet werden.

Aus EU-Staaten eingehende Ersuchen sollen in Eilfällen innerhalb von acht Sunden, regelmäßig innerhalb einer Woche und längstens innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden müssen. Geändert werden müssten dazu unter anderem das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Bundeskriminalamtgesetz und das Bundespolizeigesetz. (vom)

Zeit: Montag, 19. September, 13 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen