Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht unter der Lupe

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Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ist am Montag, 19. September 2011, Thema einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke). Elf Sachverständige sind ab 11 Uhr zu dieser vierstündigen Sitzung in den Raum 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin geladen. Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Diesem Zweck dient der Gesetzentwurf (17/6052). Ziel der Novelle ist eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft, schreibt die Bundesregierung. (ver)

Zeit: Montag, 19. September, 11 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen