Anhörung zur Ausweitung des Euro-Rettungsschirms

Symbolfoto Eurorettungsschirm

Der Haushaltsausschuss befasst sich am Montag, 19. September 2011, in einer öffentlichen Anhörung  mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (17/6916). Unter Vorsitz von Petra Merkel (SPD) wird das Gremium von 11.30 bis 14.30 Uhr neun Sachverständige zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus befragen. Die Anhörung findet im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin statt. Sie wird live im Parlamentsfernsehen und im Web-TV übertragen.

Höhere Gewährleistungen vorgesehen

Der Bundestag hatte die Vorlage am 8. September zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Das Änderungsgesetz soll am Donnerstag, 29. September, im Bundestag verabschiedet werden.

Ziel des Entwurfs ist es, dass die Bundesrepublik der bis Mitte 2013 befristeten Zweckgesellschaft „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität" (EFSF) gut 211 Milliarden Euro an Gewährleistungen zur Verfügung zu stellt, das sind gut 88 Milliarden Euro mehr als im Gesetz bisher vorgesehen.

„Ansteckungsgefahren verhindern"

Angesichts der fortdauernden angespannten Situation auf den Finanzmärkten waren die Staats- und Regierungschefs der Eurozone und die EU-Organe am 21. Juli übereingekommen, die EFSF mit zusätzlichen, flexibleren Instrumenten auszustatten.

Die EFSF soll künftig vorsorglich, unter Auflagen, zugunsten eines Mitgliedslandes der Eurozone eine Kreditlinie bereitstellen, Darlehen zur Refinanzierung von Finanzinstituten gewähren und bei außergewöhnlichen Umständen auf dem Finanzmarkt und bei Gefahren für die Finanzstabilität Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates kaufen können, um „Ansteckungsgefahren" zu verhindern.

Finanzhilfen unter strengen Auflagen

Jede Maßnahme zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Euro-Mitgliedstaates soll nur dann gewährt werden, wenn damit die Finanzstabilität der gesamten Eurozone gewahrt werden kann. Alle erforderlichen Finanzhilfen sollen mit strengen Auflagen verbunden werden.

Die EFSF war am 7. Juni 2010 von den Euro-Staaten mit dem Ziel gegründet worden, mit Krediten von bis zu 440 Milliarden Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaaten abzuwenden. Um die Refinanzierung am Kapitalmarkt abzusichern, erhält die EFSF Garantien von den Euro-Staaten.

„Refinanzierung absichern"

Am 11. März 2011 hatten die Staats- und Regierungschefs der Eurozone beschlossen, bis zum Auslaufen der EFSF zum 30. Juni 2013 und der damit verbundenen Schaffung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die maximale Darlehenskapazität von 440 Milliarden Euro in vollem Umfang bereitzustellen.

Um die Refinanzierung dieses maximalen effektiven Ausleihvolumens am Kapitalmarkt abzusichern, ist es nach Angaben von Union und FDP erforderlich geworden, den maximalen Garantierahmen der Euro-Mitgliedstaaten anzuheben.

Aufkäufe von Staatsanleihen nur in Ausnahmefällen

Ebenso habe man sich am 11. März darauf verständigt, dass die EFSF neben der Kreditvergabe auch Anleihen eines Euro-Staates auf dem Primärmarkt aufkaufen kann – allerdings nur in Ausnahmefällen unter strengen Auflagen, um die Finanzhilfe kosteneffizient zu gestalten. Über die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen sollen die Euro-Mitgliedstaaten einstimmig entscheiden.

Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, Aufkäufe von Staatsanleihen eines Euro-Staates würden nur getätigt, wenn die Europäische Zentralbank nach einer Analyse bestätigt, dass „außergewöhnliche Umstände auf den Finanzmärkten vorliegen".  Die Euro-Staaten haften anteilig bis zu den zugesagten Obergrenzen für Garantien an die EFSF, nicht gesamtschuldnerisch. (vom)

Zeit: Montag, 19. September 2011, 11.30 bis 14.30 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32656, Fax: 030/227-70533, E-Mail: haushaltsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen