Regierung plant Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme

Kultur und Medien/Antwort - 16.08.2011

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant, mit einer Novellierung des Bundesarchivgesetzes eine Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme einzuführen. Langfristig soll diese um eine generelle gesetzliche Pflichthinterlegung ergänzt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6419) hervor.

Mit einer Pflichtregistrierung könne man eine Übersicht über den bisher nicht bekannten Gesamtumfang der jährlichen Filmproduktionen in Deutschland gewinnen, auf deren Basis die Kosten für eine gesetzliche Pflichthinterlegung erst belastbar ermittelt werden könnten, schreibt die Regierung. Denn eine über den Status quo hinausgehende Sicherung des nationalen Filmerbes sei ohne beträchtliche zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu realisieren. Erste interne Schätzungen hätten wegen der Anfangsinvestitionen einen Finanzbedarf von 6,6 Millionen Euro allein im ersten Jahr ergeben. Die für das Gesetzgebungsverfahren nötige Ressortabstimmung werde derzeit vorbereitet, heißt es weiter.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass es bereits seit 2004 eine Pflichthinterlegung für mit öffentlichen Geldern geförderte Filme gibt. Damit werden nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 80 bis 90 Prozent der jährlich produzierten Filme abgedeckt.

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