Bundesergänzungszuweisungen für neue Länder werden gekürzt

Finanzen/Antwort - 15.08.2011

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder, mit denen Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit ausgeglichen werden sollen, werden gesenkt. Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6523). Die Überprüfung habe einen Kürzungsbedarf von 193 Millionen Euro ergeben. Bisher hätten die neuen Länder 1 Milliarde Euro pro Jahr erhalten. In diesem Jahr werde die Zahlung noch in unveränderter Höhe erfolgen. Die Überzahlung in Höhe von 193 Millionen Euro werde in den Jahren 2012 und 2013 verrechnet. Über das Ergebnis der Überprüfungen bestehe zwischen Bund und Ländern Einvernehmen, versichert die Bundesregierung.

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