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Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung - 06.09.2011
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will „in Ausnahmefällen“ auch private Endnutzer für die Einhaltung der europäischen Ökodesign-Richtlinie haften lassen. Dies gelte in den Fällen, in denen private Endnutzer ein energieverbrauchsrelevantes Produkt direkt in den Gemeinschaftsmarkt einführen und es keine anderen Produktverantwortlichen wie Hersteller oder Importeure gibt, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (17/6893) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes. Der Bundesrat hatte verlangt, private Endverbraucher von den Anforderungen des Gesetzes auszunehmen. Mit dem Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie auf alle energieverbrauchsrelevanten Geräte ausgeweitet. Das bedeutet nach Angaben der Regierung, dass neben Geräten, die mit Energie betrieben werden, künftig auch Produkte erfasst werden, die selbst keine Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen. Die EU-Kommission plane nach dem Inkrafttreten der ersten Ökodesign-Anforderungen (betreffen zum Beispiel Haushaltsglühlampen) Ökodesign-Anforderungen für weitere 23 Produktgruppen, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Eine Überprüfung von Produkten soll entlang der gesamten Vermarktungskette möglich sein.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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