Regierung: Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz des audiovisuellen Filmerbes wird vorbereitet

Kultur und Medien/Antwort - 06.09.2011

Berlin: (hib/AW) Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, wird das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des audiovisuellen Erbes einleiten. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (17/6834) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6531) mit. Trotz Unterzeichnung des Übereinkommens durch Deutschland am 15. September 2008 sei eine Ratifizierung bislang wegen der fehlenden Zustimmung durch alle Bundesländer nicht möglich gewesen. Am 19. Juli habe nun auch Nordrhein-Westfalen das erforderliche Kabinettsverfahren abgeschlossen. Deutschland erfülle aber bereits seit 2004 durch entsprechende Selbstverpflichtungserklärungen der Filmförderungs-einrichtungen des Bundes und der Länder sowie der Fernseh-veranstalter alle Anforderungen des Übereinkommens.

Nach Angaben der Regierung wird zudem die Ressortabstimmung in der Regierung für die angekündigte Pflichtregistrierung deutscher Kinofilme im Rahmen der Novellierung des Bundesarchivgesetzes vorbereitet. Die im Mai 2009 von Kulturstaatsminister Neumann initiierte Befragung der Filmbranche habe ergeben, dass diese eine Pflichthinterlegung zwar begrüßt, eine Beteiligung an den Kosten jedoch ablehnt.

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