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Inneres/Antwort - 06.09.2011
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Verletzungen menschenrechtlicher Standards durch den saudi-arabischen Grenzschutz vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/6863) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6745) zum „Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien“ hervor. Danach wurde keine schriftliche Vereinbarung zwischen dem saudi-arabischen Innenministerium und dem deutschen Bundesinnenministerium „zum Engagement der Bundespolizei im Projekt zur Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes“ geschlossen. Das Einvernehmen liege „insbesondere in der in enger Abstimmung erstellten Trainingsbedarfsanalyse und dem darauf aufbauenden Trainingskonzept“, schreibt die Regierung weiter.Zugleich bejaht sie, dass Artikel vier des im Jahr 2009 unterzeichneten Abkommens „zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ eine Zusammenarbeit „auf dem Gebiet des Sicherheitstrainings“ vorsieht. Wie die Bundesregierung zudem erläutert, ist es „erklärtes Ziel der saudi-arabischen Regierung, den Grenzschutz zu einer modernen Grenzpolizei nach Vorbild der Bundespolizei zu entwickeln“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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