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Recht/Gesetzentwurf - 09.09.2011
Berlin: (hib/JCP) Die Möglichkeit der Straf- und Jugendkammern, in geeigneten Fällen mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln, soll endgültig beibehalten werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6905) hervor. Eine Vielzahl von Verfahren könne in der Zweierbesetzung „ohne durchgreifende Bedenken“ bearbeitet werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Die Regierung teilt zudem mit, dass die Mitwirkung eines dritten Berufsrichters dagegen erforderlich sei, wenn davon auszugehen ist, dass die Hauptverhandlungsdauer mehr als zehn Tage beträgt. Auch in schwierigen Fällen, in denen beispielsweise die Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung oder einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist, sei weiterhin eine Besetzung von drei Berufsrichtern vorgesehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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