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Haushalt/Antrag - 08.09.2011
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll bei Entscheidungen im Rahmen der europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), die zu einer Übernahme oder Veränderungen von Gewährleistungen im Rahmen des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) führen, die vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem Antrag (17/6945), der am heutigen Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit soll dabei eine Regelung vorgesehen werden, die eine Beteiligung des Deutschen Bundestages gewährleistet. Dem Bundestag soll es unbenommen bleiben, jederzeit die Bundesregierung dazu zu veranlassen, die Auszahlung zukünftiger Tranchen neu zu bewerten.Zur weiteren Stärkung der Beteiligungsrechte des Parlaments bei der Ausgestaltung des Rettungsschirms sollen die operativen Richtlinien des EFSF durch den Haushaltsausschuss gebilligt werden, heißt es in dem Antrag weiter. So sollen die Leitlinien für die konkrete, operative Ausgestaltung der Anwendung der neuen Instrumente (vorsorgliches Kreditprogramm, Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Anleihekäufe am Primär- und Sekundärmarkt) vom Haushaltsausschuss gebilligt werden, bevor der deutsche Vertreter im Gremium des EFSF diesen zustimmen kann. Andernfalls müsste dieser mit Nein stimmen.
Zudem soll bei Änderungen an den Bedingungen laufender Programme die Zustimmung des Haushaltsausschusses eingeholt werden. Dies beträfe zum Beispiel Änderungen an der Laufzeit oder der Zinshöhe für bestehende Hilfskredite, aber auch Anpassungen bei den möglichen Instrumenten einer Notmaßnahme. Auch in diesem Falle müsse der deutsche Vertreter im jeweiligen Gremium mit „Nein“ stimmen, falls die Zustimmung des Haushaltsausschusses fehle. Zudem soll der Haushaltsausschuss „zeitnah und umfassend“ zu allen operativen Entscheidungen des EFSF im Rahmen des jeweiligen Gewährleistungsrahmens informiert werden. Dem Plenum des Deutschen Bundestages soll es unbenommen bleiben, die Befugnisse des Haushaltsausschusses in diesen Fällen jeweils an sich zu ziehen und durch einfachen Beschluss auszuüben, solange der Ausschuss noch nicht entschieden habe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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