Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Behindertenbeauftragter Hüppe: Kein Kuschelkurs mit dem Arbeitsministerium
Schwerpunkt seiner Arbeit werde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein, die seit knapp einem Jahr ”völkerverbindlich und damit für Deutschland rechtsverbindlich“ sei, betonte der 53-jährige Westfale. Das Ziel sei eine ”inklusive Gesellschaft“, in der ”alle Menschen von vorneherein mit ihren Stärken und Schwächen angenommen werden“ und Möglichkeiten geschaffen werden müssten, dass sie ”ihr Leben selbstbestimmt so führen können wie sie es wollen“. Der Weg müsse ”weg von der Fürsorge, hin zur Teilhabe gehen“, betonte Hüppe und kündigte die Gründung eines Beirates an, in dem auch Betroffene und in diesem Bereich arbeitende Verbände vertreten sein sollen. Als weitere Ziele nannte er unter anderem die Lichtung des ”Dickichts an Rechtsvorschriften, Zuständigkeiten und Antragsformularen“ im Bereich Behindertenpolitik, die Verbesserung der Schnittstellen etwa an der Grenze Eingliederungshilfe zur Jugendhilfe, den Ausbau der Leistungsform ”persönliches Budget“ und die Durchsetzung der sogenannten Assistenz für Menschen mit Behinderung, denen durch eine begleitende Person die Teilhabe erleichtert werden soll. Für den Bereich Arbeitsmarkt regte Hüppe ”eine Art Kombilohn für Menschen mit Behinderung“ an, damit für sie und die einstellenden Betriebe eine dauerhafte Unterstützung gewährleistet sei.
Die SPD-Fraktion begrüßte den Vorschlag eines Kombilohns und wollte zudem von dem anwesenden Vertreter der Bundesregierung wissen, wie im Haushaltsentwurf die Mittel an verschiedenen Stellen für Behindertenpolitik gekürzt worden seien. Ein Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen regte an, das Instrument der ”Unterstützten Beschäftigung“, bei dem es um den Ausgleich des Produktivitätsnachteil für Arbeitgeber geht, fraktionsübergreifend voranzutreiben. Die Linke vermisste den ”roten Faden“ in Hüppes Arbeitsschwerpunkten und sagte, dass das Amt von Hüppe besser an das Bundeskanzleramt angegliedert sein sollte. Die Unionsfraktion begrüßte ausdrücklich Hüppes Formulierung, wonach bei Menschen mit Behinderung in erster Linie danach gefragt werden solle, was derjenige kann, und nicht, was er nicht kann. Den Haushaltsansatz für die Behindertenpolitik bezeichnete ein Vertreter als ”vorzüglich“. Die FPD-Fraktion bekräftigte, ihr sei es wichtig, das Menschen mit Behinderung ein ”selbstbestimmtes Leben“ führen können sollen und verwies auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Vertreter der Bundesregierung rechtfertigte die Angliederung Hüppes an das BMAS damit, dass es dort inhaltlich ”üblicherweise die meisten Überschneidungen“ gebe. Die Änderungen bei den Haushaltsansätzen habe einen ”haushaltstechnischen Charakter“, da man jetzt ”näher an Bedarfsschätzungen“ sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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