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Berlin: (hib/PRG/ELA) Im Jahr 2009 waren 126.946 der insgesamt 4.906.916 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (SGB II) von einer Leistungskürzung auf null Euro betroffen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/1837) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1642) hervor. Letztere hatte eine Übersicht der verhängten Sanktionen differenziert nach Altersgruppen und Sanktionsstufen erbeten. Für das Jahr 2007 beziffert das Ministerium für Arbeit und Soziales die Gesamtzahl der Hilfebedürftigen mit 5.098.218, unter denen 130.812 eine Leistungskürzung auf null Euro, und somit die höchstmögliche Strafe erfuhren. Im darauffolgenden Jahr war dieser Anteil bei einer Gesamtzahl von 4.798.063 Arbeitssuchenden und 131.443 entsprechend Sanktionierten um einen Prozentpunkt gewachsen. Als Gründe zur Verhängung von Sanktionen nennt die Regierung unter anderem Meldungsversäumnis, Weigerung zumutbarer Arbeit und Pflichtverletzung. Im Widerspruchsverfahren seien im Jahr 2009 26.896 Sanktionsentscheidungen zurückgenommen wurden, vor Gericht wurde im selben Jahr in 3.535 Fällen erfolgreich geklagt.
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