Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Fast 1.100 Menschen im Rahmen der jüdischen Zuwanderung 2009 eingereist
Berlin: (hib/STO/AW) Im Rahmen der jüdischen Zuwanderung nach Deutschland sind im vergangenen Jahr 1.088 Menschen nach Deutschland eingereist. 2008 waren es 1.436 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/2965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2836) hervorgeht.
Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die jüdische Zuwanderung aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion im Jahr 2007 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden sei. Seither orientiere sich das Aufnahmeverfahren jüdischer Zuwanderer insbesondere an deren Integrationsmöglichkeiten in Deutschland beziehungsweise in einer der hiesigen jüdischen Gemeinden.
Wie die Regierung in ihrer Antwort erläutert, erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine personenbezogene Einreiseregistrierung. Die Erkenntnisse des BAMF beruhten auf Mitteilungen der Länder. Hierbei werde nur nach ”Ü-I- (Antragstellung vor dem 1. Juli 2001), Ü-II- (Antragstellung zwischen dem 1. Juli 2001 und 31. Dezember 2004) und Neufällen (Antragstellung ab 1. Januar 2005)“ unterschieden. Danach entfielen im vergangenen Jahr von den genannten 1.088 Personen 734 Fälle auf Anträge der Kategorie Ü-I und 265 auf Anträge der Kategorie Ü-II, während es sich bei 89 Personen um Neufälle handelte. 2008 zählten den Angaben zufolge 1.375 Personen zu Ü-I-Antragstellern, 41 zur Ü-II-Antragstellern und 20 zu den Neufällen.
Wie es in der Vorlage weiter heißt, stellten seit 2005 insgesamt 381 Menschen als jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung einen Aufnahmeantrag. Bewilligt worden seien 245 Anträge. Eine Ablehnung sei nur in den Fällen erfolgt, in denen der Nachweis der jüdischen Abstammung nicht geführt werden konnte. Dies sei bei 46 Personen der Fall gewesen. Die weiteren Anträge seien noch nicht entschieden worden. Eine gesonderte Statistik über die Einreise jüdischer Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wird den Angaben zufolge im BAMF nicht geführt und kann den Mitteilungen der Länder nicht entnommen werden.
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